Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Der Auftraggeber gibt verbindlich den oder die ausgewählten Artikel oder Dienstleistungen in Auftrag, die gemäß Vorgaben des Auftragnehmers angefertigt werden. Die Anzahl der gewünschten Druckfarben wird vom Auftraggeber genannt. Die Preise der Artikel sind dem Auftraggeber bekannt.
  2. Vor Druckbeginn erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug, mit der Bitte um Prüfung von Druckstand, Rechtschreibung und Motiv. Prüfung bzw. Freigabe erfolgen unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 14 Tagen. Sollte nach Zusendung des Korrekturabzuges an den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer erfolgen, gilt der Korrekturabzug seitens des Auftraggebers zum Druck freigegeben. Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag mit der eingehenden Auftragersteilung des Auftraggebers. Die Auftragserteilung kann schriftlich per E-Mail oder per Fax erfolgen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Nichtdurchführbarkeit des Auftrages vom Auftrag zurückzutreten und die bis dahin entstandenen Kosten zuzüglich des Gewinnausfalls dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt im Fall der Kündigung des Auftraggebers, vor entgültiger Beendigung des Auftrages. In diesem Falle kann der Auftragnehmer anstelle der im § 649 BGB vorgesehenen Regelung auch die bis dahin entstandenen Kosten zuzüglich des Gewinnausfalls in Rechnung stellen. Als nichtdurchführbar gilt auch, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Auftragserteilung den Rechnungsbetrag leistet oder die benötigten Druckunterlagen zur Verfügung stellt. Druckunterlagen (Korrekturabzüge und Druckklischees) sind Eigentum des Auftragnehmers. Druckvorlagen (Filme; Reprovorlagen usw.) werden auf Wunsch dem Auftraggeber zurückgesandt.
  3. Lieferungs- und Zahlungskonditionen: Sofort nach Auslieferung ohne Abzug. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der marktüblichen Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatzes berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Art der Zustellung zu wählen. Zahlungen sind ausschließlich an den Auftragnehmer zu leisten. Zahlungen an Dritte gelten als nicht geleistet. Eine Erhöhung der im Kaufvertrag angegebenen Preise ist im Fall einer Regelmäßigen Belieferung des Käufers zulässig, wenn sie nicht mehr als 6% beträgt und durch Kostensteigerungen beim Auftragnehmer veranlasst ist. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 6%, so kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen nach Eingang der Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Die Berechnung erfolgt nach Stückzahl der Packungen. Lieferungskonditionen siehe Artikelbezeichnung.
  4. Unsere Produkte werden im Flexodruckverfahren gefertigt. Aufgrund dieses Druckverfahrens und der verwendeten Materialien, kann es auch bei entsprechender Farbangabe zu Farbabweichungen bei der Produktion kommen. Diese berechtigen nicht unweigerlich zu einer Reklamation.
  5. Abweichungen in der Packungsgröße, die den handelsüblichen Gebrauch nicht beeinträchtigen und für den Auftragnehmer zumutbar sind, behalten sich der Auftragnehmer vor. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung zustehender, auch künfitiger Forderungen. Bei laufender Rechnung besteht der Eigentumsvorbehalt bis zur Erlöschung der jeweiligen Saldoforderung.
  6. Offenkundige Mängel sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu rügen. Andernfalls sind Mängelrügen ausgeschlossen. Bei mangelhafter Lieferung ist der Auftragnehmer zu maximal zwei Ersatzlieferungen berechtigt. Bei Fehlschlag oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Im Falle des Vertragsrücktritts behält sich der Auftragnehmer vor, die bis dahin entstandenen Kosten für die Herstellung und Lagerung der individuell bedruckten Verpackungsmaterialien in Rechnung zu stellen. 
  7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aller Art sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. Soweit Mangelfolgeschäden danach nicht ausgeschlossen sind, verjähren sie nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gemäß §§ 477, 638 BGB.
  8. Textänderungen nach einer vorangegangenen Auftragserteilung bedeuten eine neue Auftgragserteilung. Es handelt sich nicht um Folgeaufträge. Folgeaufträge sind unveränderte Nachauflagen.
  9. Die vom Auftraggeber genannte Lieferanschrift ist über die eingehende Lieferung informiert. Entstehende Kosten bei Annahmeverweigerung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  10. Für rechtliche Beziehungen – auch die künftigen – zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Anders lautende Bedingungen werden auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  11. Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt, dasselbe gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.
  12. Ist eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  13. Gerichtsstand ist Andernach. Gehört der Auftraggeber nicht dem in § 38 Abs. 1 und 2 ZPO genannten Personenkreis an, so gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur für das Mahnverfahren und für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer etwaigen Anrufung des Gerichts bekannt ist.

Stand: Juli 2007

 

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